Leistungen:

  • Haftpflichtschaden - Gutachten
  • Wertgutachten
  • Oldtimerbewertungen
  • Beurteilung von Schäden an Old- und Youngtimern
  • Lackgutachten
  • Kasko-Gutachten

 

 

 

 

 

Haftplichtschadengutachten:

Der Geschädigte darf grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Feststellung des Schadens beauftragen.

Die Kosten für einen unabhängigen von Ihnen eingeschalteten Unfallgutachter werden bei einem Kfz Haftpflichtschaden von der regulierenden Versicherung getragen.

Die Erstellung von Schadengutachten (Kfz Haftpflichtschaden) ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser verpflichtet dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

Im Gutachten werden neben den Reparaturkosten, noch Angaben zu Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Restwert und merkantiler Wertminderung gemacht.

Ein Schadengutachten dient Ihnen damit als neutraler Grundstein für Ihre weiteren Entscheidungen und stellt die Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung dar.

 

Wertgutachten:

Die Erforderlichkeit eines Wertgutachtens kann verschiedene Hintergründe haben. Eventuell benötigen sie ein Wertgutachten zum Bestimmen des optimalen Verkaufspreises oder zur Übernahme eines Fahrzeugs in das Privat- oder Firmenvermögen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und erstellen eine Wertgutachten mit allen relevanten Angaben.

 

Oldtimerbewertungen:

Wir erstellen für Ihr Liebhaberfahrzeug ein Gutachten für viele Zwecke, beispielsweise zur Einstufung bei Ihrer Versicherung.

Denn was nützt Ihnen die Wertsteigerung Ihres Fahrzeuges, wenn Sie nicht dokumentiert ist, speziell im Schadenfall.

Um Ihnen auch in diesem Bereich den bestmöglichen Service zu bieten sind wir Partner des Classic Competence Team der FSP.

Sie haben Fragen zu Ihrem Fahrzeug, dann sprechen Sie uns an.

 

Lackgutachten:

Beschädigungen am Lack eines Fahrzeuges kann diverse Ursachen haben, die auch zum Streitfall führen können.

Die Lackierung eines Fahrzeuges dient im Besonderen dem Schutz der Fahrzeugoberfläche, auch wenn Ihnen die Optik vorrangig erscheint.

Ist die Lackierung beschädigt, können wir feststellen, wodurch der Schaden entstanden ist und halten dies in einem Gutachten fest, damit Sie im Streitfall ein aussagekräftiges Dokument in Händen halten.

 

Kaskogutachten:

Durch eine Kaskoversicherung ist der Versicherer vertraglich dazu verpflichtet, Schäden unabhängig davon zu ersetzen, ob der Schaden durch einen anderen, zufällig oder selbstverschuldet verursacht wurde. Hierzu zählen alle Schäden die unter Kasko- oder Vollkasko Gesichtspunkten entstanden sind. Einzelheiten hierzu sind in Ihren Kasko-Versicherungsbedingungen abgedruckt. In einem Kaskoschadensfall haben Sie als Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche.

Bei Kaskoschäden sollte in jedem Fall vor Beauftragung eines Sachverständigen die Versicherung informiert werden, da in diesem Fall die Weisungsrechte des Versicherers zu beachten sind. Die Wahl des Kfz-Sachverständigen ist eingeschränkt